Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich fundierter Ansatz zur Behandlung verschiedener psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Sie zielt darauf ab, problematische Verhaltensweisen und Denkmuster zu erkennen und zu verändern. Die Verhaltenstherapie bietet wissenschaftlich fundierte Behandlungsmöglichkeiten für eine Vielzahl von Herausforderungen, die das Aufwachsen und Erwachsenwerden mit sich bringen können. Sie kann für Betroffene und ihre Angehörigen eine große Hilfe sein, z.B. bei Ängsten, Depressionen, Zwängen, Essstörungen, Tics und vielem mehr.
Wenn Sie eine Empfehlung für die Aufnahme einer Verhaltenstherapie für Ihr Kind/Jugendlichen erhalten haben oder wenn Sie selbst ein Verhalten bei Ihrem Kind beobachten, das Ihnen Sorgen bereitet, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Nach der ersten Vorstellung in meiner Praxis folgen die sogenannten Probatorikstunden. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Entscheidung, ob wir gut zueinander "passen" (stimmt die Chemie?). Außerdem findet eine ausführliche Diagnostik statt. Dabei erfrage ich verschiedene Informationen, teils im Gespräch, teils über Fragebögen. Schließlich prüfe ich, ob eine Therapieindikation vorliegt und plane mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Danach beginnt die therapeutische Phase. Hier haben wir Zeit, uns noch besser kennen zu lernen und ein gemeinsames Verständnis für die vorliegenden Beschwerden zu entwickeln. Gemeinsam werden Verhalten, Gedanken und Gefühle hinterfragt und mögliche Lösungen oder Veränderungen erarbeitet. Diese werden dann ganz konkret eingeübt.
Ziel der Therapie ist es, im Alltag besser zurechtzukommen und sich wohler zu fühlen.
Je nach Bedarf und Alter des Kindes/Jugendlichen werden die Eltern in dieser Phase aktiv mit einbezogen.
Die Therapie findet 1x pro Woche (á 50 Minuten) statt. Die Behandlungsdauer variiert je nach Krankheitsbild und Ausprägung der Symptome.
Kurzzeittherapie: bis zu 24 Stunden Langzeittherapie: bis zu 80 Stunden
Eltern spielen oft eine wichtige Rolle in der Verhaltenstherapie von Kindern und Jugendlichen. Ihre Beteiligung kann von regelmäßigen Informationen bis zur aktiven Teilnahme an den Therapiesitzungen reichen. Grundsätzlich ist ein Verhältnis von Elternstunden zu Therapiestunden von 1:4 vorgesehen. Bei Bedarf oder auf Wunsch des Jugendlichen kann davon abgewichen werden.
Die Abrechnung der Therapiesitzungen erfolgt laut Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Ihr Kind ist privat versichert/beihilfeberechtigt:
Grundsätzlich werden in diesem Fall die Kosten von Ihrer Krankenkasse vollständig übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Details.
Ihr Kind ist gesetzlich versichert:
Es besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten bei einem privaten Psychotherapeuten übernimmt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Wenn Ihnen in zumutbarer Zeit und räumlicher Nähe kein freier Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung angeboten werden kann, ist die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet, die Kosten zu erstatten (§ 13 Abs. 3 SGB V).
Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung kann auf Wunsch auch direkt mit Ihnen abgerechnet werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Grundsätzlich steht dieser Weg sowohl gesetzlich als auch privat Versicherten offen. Bei einer direkt abgerechneten Psychotherapie findet keine Kommunikation mit der Krankenkasse statt.
Die Kosten einer Selbstzahler-Therapie richten sich wie bei privat Versicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.